Cyber-Strafrecht




Auszug aus dem Cyber-Strafrecht in Österreich:


Selbstmordforen

Selbstmord ist zwar nicht strafbar, wohl aber Mitwirkung am Selbstmord - § 78 StGB.
Strafbar ist nur die Beihilfe zum (tatsächlich erfolgten) Selbstmord und die (auch bloß versuchte) Anstiftung,
wenn das Opfer zumindest tatsächlich versucht hat sich zu töten.
Unter Mitwirkung fallen Hilfeleistung, Ermunterung, Bestärkung und Verleitung.






















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