Cyber-Strafrecht
Auszug aus dem Cyber-Strafrecht in
Österreich:
Selbstmordforen
Selbstmord ist zwar nicht strafbar, wohl aber Mitwirkung am Selbstmord
- § 78 StGB.
Strafbar ist nur die Beihilfe zum
(tatsächlich erfolgten) Selbstmord und die (auch
bloß versuchte) Anstiftung,
wenn das Opfer zumindest tatsächlich versucht hat sich zu
töten.
Unter Mitwirkung fallen Hilfeleistung, Ermunterung,
Bestärkung und Verleitung.
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